
„Maschinen“ sind in den Fahrzeugnormen gefordert. Gemeint sind damit vor Allem: Säbelsäge, Winkelschleifer (HLF); sowie Akkuschrauber, Bohrmaschine, Abbruchhammer (Rüstwagen). Nicht in der Norm, aber dazu gehören auch: Kleiner Winkelschleifer, Dremel, Handkreissäge, oszillierende Säge und andere Exoten.